Ende Oktober 2023 ist auch unsere Mutter verstorben.
Erwartungsgemäß verweigert die Ortsgemeinde die Beisetzung ihrer Urne im Grab unseres Vater, der vor fünf Jahren verstorben ist.
Das Widerspruchsverfahren läuft noch vor dem Kreisrechtsausschuss, der allerdings aufgrund mangelnder Kompetenz nicht zu unseren gunsten entscheiden kann. Eine Klage vor dem Vewaltungsgericht Koblenz kann die Gemeinde nur dadurch abwenden, wenn sie die Genehmigung zur Beisetzung doch noch erteilt.
Unser Rechtsbeistand einer renommierten Kanzlei aus Koblenz hat in einem Angebot über die VG Kastellaun durch den Kreisrechtsausschuss an die Ortsgemeinde Buch recht eindrücklich die Rechtsverstöße in der Friedhofssatzung aufgezeigt. Wir alle sind gespannt, aber zuversichtlich, was als nächstes passiert.